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Voraussetzungen / Info
Beschreibung Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Für 16- und 17 jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h. Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausbildung Eine Übersicht aller Ausbildungsinformationen finden Sie hier! Allgemeine Informationen zum Ausbildungsablauf finden Sie hier! Die Ausbildung findet in Theorie und Praxis statt. |
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