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Voraussetzungen / Info
Beschreibung Leistungsbeschränkte Krafträder mit oder ohne Beiwagen, mit mehr als 50cm³, oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis. Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat, erhält die Klasse A ohne die Beschränkung (allerdings nur dann, wenn er sich auf einem entsprechenden Kraftrad hat ausbilden lassen). Der Direkteinstieg in die unbeschränkte Klasse A ist ab 25 Jahren möglich. Ausbildung Eine Übersicht aller Ausbildungsinformationen finden Sie hier! Allgemeine Informationen zum Ausbildungsablauf finden Sie hier! Die Ausbildung findet in Theorie und Praxis statt. |
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