Subnavigation
- Führerschein - Fahrzeuge
- FE-Klassen - Seminare
- FAQ - Kontakt
- Öffnungszeiten - Anfrage
Start | Neuigkeiten | Infos | Unser Team | Filialen | Leistungen
Schlüsselzahlen im EU-Führerschein

EU Kartenführerschein
EU Kartenführerschein
Haben Sie sich über die geheimnisvollen Zahlen auf der Rückseite Ihres EU-Füherschein hinter den Klassenangaben gewundert? Wenn ja, dann sind Sie auf dieser Seite genau richtig! Hier eine Erläuterung der wichtigsten Schlüsselzahlen aus der Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Alle Angaben ohne Gewähr, Quelle Anlage 9 zu § 25 Abs. 3 FeV):


FeV - Anlage 9 (zu § 25 Abs. 3)

Verwendung von Schlüsselzahlen für die Eintragung im Führerschein

I. Vorbemerkungen

Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen. Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen. Solche, die für alle erteilten Fahrerlaubnisklassen gelten, sind in der letzten Zeile des Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12 zu vermerken.

Die harmonisierten Schlüsselzahlen der Europäischen Union bestehen aus zwei Ziffern (Hauptschlüsselzahlen). Unterschlüsselungen bestehen aus einer Hauptschlüsselzahl (erster Teil) und und aus zwei Ziffern und/oder Buchstaben (zweiter Teil). Erster und zweiter Teil sind durch einen Punkt getrennt. Der zweite Teil kann bei bestimmten Verschlüsselungen weitere Ziffern/Buchstaben enthalten. Nationale Schlüsselungen bestehen aus drei Ziffern. Sie gelten nur im Inland.

Die einzutragenden Schlüsselzahlen müssen die Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben vollständig erfassen. Für die Hauptschlüsselzahlen 05, 44, 50, 51, 70, 71 und 79 ist die Verwendung von Unterschlüsselungen obligatorisch. Häufungen sind durch Komma und Alternativen durch Schrägstrich zu trennen. Harmonisierte Schlüsselzahlen sind vor den nationalen aufzuführen.

Bei der Ausstellung eines Führerscheins ist der Inhaber über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen zu informieren.

II. Liste der Schlüsselzahlen

a) Schlüsselzahlen der Europäischen Union

01 Sehhilfe und/oder Augenschutz.
  Wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:
01.01 Brille
01.02 Kontaktlinsen
01.03 Schutzbrille
02 Hörhilfe/Kommunikationshilfe
03 Prothese/Orthese der Gliedmaßen
05 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen
05.01 Nur bei Tageslicht
05.02 In einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder innerhalb der Region ...
05.03 Ohne Beifahrer/Sozius
05.04 Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als ... km/h
05.05 Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist
05.06 Ohne Anhänger
05.07 Nicht gültig auf Autobahnen
10 Angepasste Schaltung
15 Angepasste Kupplung
20 Angepasste Bremsmechanismen
25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen
30 Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen
35 Angepasste Bedienvorrichtungen
40 Angepasste Lenkung
42 Angepasste(r) Rückspiegel
43 Angepasster Fahrersitz
44 Anpassungen des Kraftrades
44.01 Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel
44.02 (Angepasste) handbetätigte Bremse
44.03 (Angepasste) fußbetätigte Bremse
44.04 Angepasste Beschleunigungsmechanismen
44.05 Angepasste Handschaltung und Handkupplung
44.06 Angepasste Rückspiegel
44.07 Angepasste Kontrolleinrichtungen
44.08 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen
45 Kraftrad nur mit Beiwagen
50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer)
51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)
70 Umtausch des Führerschein Nummer ..., ausgestellt durch ...
(EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11)
71 Duplikat des Führerscheins Nummer (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungskennzeichen
72 Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1)
73 Nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1)
74 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1)
75 Nur Fahrzeuge der Kategorie B mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)
76 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen (C1E)
77 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern
a)  die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg
     und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse
     des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und
b)  der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet
     wird (D1E)
78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
79 (...) Nur Fahrzeuge, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen
79 (C1E > 12000 kg, L <= 3):
Beschränkungen der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
 
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79 (S1 <= 24 / 7500 kg)
Begrenzung der Klasse D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.
79 (L <= 3)
Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als 3 Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
b) nationale Schlüsselzahlen
104 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Kasse D, jedoch ohne Fahrgäste
174 Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind
175 Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
176 Auflage: Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses
177 Klasse L, auch gültig im Rahmen der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung
178 Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr
179 Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden
180 Auflage: Bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflage, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfällt nach Abschluss der Ausbildung auch vor Erreichen des 21. Lebensjahres
Die Schlüsselzahlen 171 bis 175 sowie 178 und 179 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, verwendet werden.


[ zurück ]
  Neuigkeiten
Das Navi zum Führerschein
Die Vorbereitungen laufen: zum 1. Januar 2009 wird in Hessen die PC-Theorieprüfung eingeführt, somit ist eine gute Vorbereitung ein wichtiges Kriterium.

Wir wollen Ihnen dabei Helfen sich gu...

» News-Archiv    » News anzeigen Anmeldung
Hier können Sich sich direkt in der Fahrschule Steih anmelden, einfach Ihre gewünschte Kategorie wählen:

» Fahrerlaubnis Erwerb
» ASF Seminar
» ASP Seminar
Öffnungszeiten
Aßlar:
Dienstag 18:00 - 20:30 Uhr
Donnerstag 19:00 - 20:30 Uhr

Hüttenberg:
Montag 18:00 - 20:30 Uhr
Mittwoch 19:00 - 20:30 Uhr

» Öffnungszeiten
Kontakt
Tel.: (0 64 41) 98 12 00
Fax: (0 64 41) 44 83 22 0
Mobil: (01 70) 77 66 66 4

» E-Mail Formular  » Kontaktdaten Infoservice
Mit dem Infoservice der Fahrschule Steih bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge.
Einfach anmelden und los gehts!
E-Mail:  

» Newsletter System
Anträge
Für das "Begleitete Fahren ab 17" werden besondere Anträge benötigt.
Hier erfahren Sie mehr darüber.

» Anträge downloaden
» Sitemap anzeigen   ¤   Copyright © by Fahrschule-Steih.de [ Impressum - AGB ] Admin