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Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Wurde jemendem die Fahrerlaubnis entzogen, so kann er ca. 6 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Der Antrag ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.

Da ein neuer Führerschein ausgestellt wird, benötigen folgende Unterlagen:

  • Personalausweis / Pass
  • (ist bei der Antragstellung vorzulegen)


  • Neues Lichtbild
  • (Brustbild 45x35 mm, ohne Kopfbedeckung im Halbprofil,
    Gesichtshöhe ca. 20 mm)


  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

  • bzw. Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin /
    eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)


  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Unterweisung in
  • lebensrettenden Sofortmaßnahmen bzw. Bescheinigung
    über die Teilnahme an einer Ausbildung Erste Hilfe


  • Führungszeugnis


  • Die Fahrerlaubnisbehörde kann weitere Nachweise vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis fordern.
    Wurde der Fahrer mit mehr als 1,6 promille BAK angehalten, wird die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), im Volksmund auch Idiotentest gennant, gefordert. Die MPU kann auch nach Ermessen schon bei weniger BAK gefordert werden.
    Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch fordern, eine neue theoretische oder praktische Fahrprüfung zu absolvieren. Dies ist im Einzelfall zu begründen.

    Hat jemand länger als zwei Jahre keine Fahrerlaubnis, so ist eine theorethische und parktische Prüfung obligatorisch.

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