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Der praktische Unterricht bezieht sich auf die theoretische Ausbildung. Der praktische Unterricht besteht aus der Grundausbildung und den besonderen Ausbildungsfahrten (bei der Klasse M gibt es keine besonderen Ausbildungsfahrten). Die Grundausbildung muss beendet sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen werden.
Die Ausbildungsstufen - Aufbaustufe - Leistungsstufe Der Gesetzgeber macht deutlich, dass mit der Stufe der Sonderfahrten (Pflichtstunden) erst begonnen werden darf, wenn das Fahrzeug einigermaßen sicher beherrschst wird, die Grundausbildung sollte also absolviert sein! Die Inhalte der praktischen Ausbildung sind in unseren angefertigten Ausbildungsplänen einzusehen. Diese liegen in unseren Fahrschulen zur Auslage für Sie bereit. |
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