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Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist das vollständige Absolvieren der Theoriestunden und das Ablegen eines Vortests, welcher durch die Fahrschule unter Prüfungskriterien durchgeführt wird. Dieser Test, sollte mit zufriedenheit bestanden werden. Die Prüfungsbögen der Prüfung enthalten die gleichen Fragen wie die Bögen, die Sie bei uns erwerben können. Bei der eigentlichen Theorieprüfung, die vom TÜV in einem eigenen Prüfungsraum abgenommen wird, darf die zulässige Fehlerpunktzahl nicht überschreiten.
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